Wird Heileurythmie/Eurythmietherapie von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?
Es gibt eine Vielzahl von Krankenkassen, die die Kosten der Eurythmietherapie/Heileurythmie übernehmen oder unterstützen. Krankenkassen, die Eurythmietherapie in ihrem Leistungskatalog aufführen bzw. unterstützen, sind unter der Seite Netzwerk genannt.
Meine Krankenkasse führt diese Therapie nicht in ihrem Leistungskatalog. Kann sie dennoch die Kosten übernehmen?
Ja, es lohnt sich in jedem Fall zusammen mit dem Rezept Ihres Arztes und dem hier hinterlegten Infoblatt für Krankenkassen einen Antrag auf Übernahme bzw. Unterstützung zu stellen. Lt. Entscheidung des Bundessozialgerichtes mit Urteil vom 22.3.05 (AZ: B 1 A/03 R) dürfen die Kosten für Heileurythmie/Eurythmietherapie von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.
Zahlt meine private Krankenversicherung die Therapie bei Ihnen?
Manche privaten Krankenkassen bezahlen Eurythmietherapie/Heileurythmie und manche nicht. Erkundigen Sie sich am besten unter Hinzunahme Ihres Rezeptes und dem hier hinterlegten Infoblatt für Krankenkassen bei Ihrer Krankenversicherung.
Mein Arzt kennt Heileurythmie/Eurythmietherapie nicht. Kann er dennoch ein Rezept ausstellen?
Ja. Jeder Arzt kann ein entsprechendes Rezept mit der Anzahl der Einheiten und der Diagnose ausstellen. In der Regel werden 10 bis 15 Einheiten verordnet.
Gern kann ich mit Ihrem Arzt im Vorfeld sprechen und alles Wichtige erläutern.
Was kostet eine Therapieeinheit bei Ihnen?
Folgende Richtsätze liegen zu Grunde:
Eine Therapieeinheit 60 min und Nachruhe: 90 Euro
Eine Therapieeinheit 45 min und Nachruhe: 67,50 Euro
Eine Therapieeinheit 30 min und Nachruhe: 45 Euro (zumeist für Kinder)
Wie erfolgt die Rechnungstellung?
Ich sende Ihnen eine Rechnung zu. Den Betrag zahlen Sie an mich.
Im Fall einer Bezuschussung/Unterstützung durch Ihre Krankenkasse müssen Sie die Rechnung mit Rezept bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Ihre Krankenkasse erstattet Ihnen daraufhin die Bezuschussung auf Ihr Konto.
Kann ich die Therapiekosten steuerlich geltend machen?
Ja. Zusammen mit der Verordnung Ihres Arztes können Sie den Rechnungsbetrag oder Ihren Eigenanteil im Rahmen Ihres Lohnsteuerjahresausgleichs geltend machen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.